Differenzierung
Das Ziel der Gemeinschaftsschule ist die Vermittlung einer erweiterten und vertieften allgemeinen Bildung. Diese soll zugleich Grundlage für eine Berufsausbildung oder weiterführende Bildungsgänge sein. Sie soll Schülerinnen und Schüler aller Begabungen unter Berücksichtigung individueller Lernmöglichkeiten und Interessen zum jeweils angestrebten Abschluss führen. Diese individuellen Lernmöglichkeiten werden durch eine gezielte Differenzierung in Kooperation mit den Förderlehrern erreicht.
An unserer Schule werden zwei Arten der Differenzierung durchgeführt: Bei der Binnendifferenzierung werden die verschiedenen Leistungsstufen von einer Lehrerin oder einem Lehrer im Klassenverband unterrichtet. Bei der äußeren Fachleistungsdifferenzierung wird die Klasse in die entsprechenden Niveaus aufgeteilt und in verschiedenen Räumen von unterschiedlichen Lehrer:innen unterrichtet. Auf dieses Modell wird speziell in Abschlussklassen zurückgegriffen, da hier eine bessere Prüfungsvorbereitung gewährleistet ist.
In der folgenden Grafik wird die Differenzierung in den entsprechenden Anforderungsniveaus und in den jeweiligen Klassen beispielhaft anhand der Fächer De, Ma und En dargestellt. Zusätzlich wird in „Nebenfächern“, wie Biologie, Chemie, Physik ab Klassenstufe 8 analog differenziert.
|
|
Grundkurs |
Erweiterungskurs |
Aufbaukurs |
||||||||
|
7 |
Ma |
En |
Ma |
En |
|
||||||
|
8 |
De |
Ma |
En |
De |
Ma |
En |
|
||||
|
9 |
De |
Ma |
En |
De |
Ma |
En |
|
||||
|
10 |
|
De |
Ma |
En |
De |
Ma |
En |
||||
|
Abschluss |
Hauptschulabschluss |
Mittlerer Bildungsabschluss |
Gymnasiale Oberstufe |
||||||||
Die Zuweisung zu den jeweiligen Anspruchsniveaus erfolgt durch die Klassenkonferenz auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrer:innen. Hierbei bilden sowohl die Fachnoten als auch die Leistungsentwicklung und die Gesamtpersönlichkeit der Schüler:innen die Grundlage für diese Zuweisung. Als ungefähre Richtlinie kann man sagen, dass bei sehr guten und guten Leistungen der nächst höhere Kurs besucht wird und bei ausreichenden und minderen Leistungen der nächst niedrigere Kurs besucht wird.
Abschlüsse
Nach dem Übergang von der Grundschule an die Gemeinschaftsschule Saarbrücken-Bruchwiese hat man die Möglichkeit verschiedene Schulabschlüsse zu erreichen.
- Hauptschulabschluss
- Mittlerer Bildungsabschluss
- schulischer Teil der Fachhochschulreife Abitur
Nach dem Besuch der G-Kurse in Klassenstufe 9 beendet man durch das neue, gestrecke Prüfungsverfahren den Hauptschulabschluss. Dieses Prüfungsverfahren setzt sich aus den landesweiten, zentralen Vergleichsarbeiten in Deutsch und Mathematik zusammen, sowie einer Präsentationsprüfung, einer individuellen Prüfungsleistung und einer mündlichen Prüfung zusammen. Das gesamte Prüfungsverfahren streckt sich über das gesamte neunte Schuljahr.
Nach der Klassenstufe 10 und dem Besuch der E-Kurse in den differenzierten Fächern wird diese nach dem analogen Prüfungsverfahren wie zum Hauptschulabschluss, ergänzt durch die landesweite Vergleichsarbeit in Englisch, mit dem Mittleren Bildungsabschluss beendet. Zu beiden Schulabschlüssen gilt die jeweilige Prüfungsordnung und die GemS-VO in der aktuellen Fassung.
Mit diesen beiden Abschlüssen besteht die Möglichkeit einer Lehre/Ausbildung und dem damit verbundenen Besuch an der Berufsschule.
Erreicht man am Ende der Klassenstufe 10 die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, tritt man in die Klassenstufe 11, die sogenannte Einführungsphase dieser ein. Der Unterricht hierzu findet gemeinsam mit Schüler:innen und Lehrer:innen der Gemeinschaftsschulen Bellevue, Güdingen, Kleinblittersdorf und Ludwigspark an unserem Schulstandort statt. Nach dem ersten Jahr in der Hauptphase (Klassenstufe 12) legt man unter bestimmten Kriterien den schulischen Teil des Fachabiturs ab.
Nach einem weiteren Jahr in der Hauptphase und den damit verbundenen schriftlichen und mündlichen Prüfungen wird die allgemeine Hochschulreife abgelegt. Die schriftliche Prüfung wird in beiden Leistungskursen, die seit Beginn von Klassenstufe 12 belegt wurden, und in zwei weiteren Fächern abgelegt. Hierzu gilt die jeweils aktuelle Fassung der GOS-VO.